Die gemeinnützige Henssler-Stiftung hat den Zweck, begabten, leistungsfähigen und leistungswilligen Menschen durch finanzielle Zuwendungen dazu zu verhelfen, ihren derzeitigen Status durch Ausbildung, Fortbildung oder Studium mit einem entsprechenden Abschluss zu verbessern. Dadurch erwerben diese berufliche und wirtschaftliche Möglichkeiten, die ihnen zu einem höheren Lebensstandard verhelfen und gleichzeitig der Gesellschaft nützlich sind.

Als Aus- und Weiterbildung im Sinne der Stifter gelten

  • Lehre in einem anerkannten Lehrberuf mit Abschlussprüfung
  • Maturität / Berufsmaturität
  • Studium an Universität, technischer Hochschule (z.B. ETH) sowie Dissertation
  • Studium an anerkannter Fachhochschule
  • Weiterbildung mit Qualifikationsabschluss

Unterstützt werden vor allem Bildungsmassnahmen in

  • Handwerk und Gewerbe
  • Wirtschafts-, Rechts-, Technologie-Berufen
  • Medizinal- und Pflegeberufen

Nicht unterstützt werden die Sparten

  • Musik
  • Mediendesign
  • Sport
  • Tanz
  • reine Sprachkurse
  • Kunst/Kultur
  • Liste ist nicht abschliessend

Nur mit zinslosen Darlehen werden unterstützt:

  • Drittausbildungen wie Doktorate, Anwaltspatente etc.

Antragsteller müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die Betreffenden den Nachweis erbringen, dass weder sie selbst, noch ihre Familie, oder die öffentliche Hand die erforderlichen Mittel hierfür aufbringen können.